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Andreas Elleringmann

 

Andreas Elleringmann hat sein Jurastudium in Hamburg absolviert. 1990  schloss er erfolgreich das Referen- dariat mit dem 2. Staatsexamen ab.

Seiner Neigung zum Wirtschaftsrecht folgend arbeitete er anschließend bei einem norddeutschen Kreditinstitut in verschiedenen leitenden Markt- und Stabsfunktionen. Hierbei vertiefte er seine bankfachlichen Kenntnisse vom Tagesgeschäft bis hin zu Spezialthemen und sein juristisches Knowhow u.a. im Bank-, Kredit- und Kapitalanlagenrecht sowie im Personalrecht.

Seit 1999 ist Andreas Elleringmann in leitender Position als Chefsyndikus für ein regionales Kreditinstitut tätig.

Nach mehrjähriger anwaltlicher Mitarbeit in einer Bad Homburger Kanzlei hauptsächlich im Bank-, Insolvenz-, Bau- und allgemeinen Vertragsrecht betreut er heute in unserer Kanzlei primär Mandate mit bankrechtlichem Hintergrund.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Bank- und Finanzrecht, u.a.
    • Kreditvertrags- und Kreditsicherheitenrecht
    • Vertragliche Regelungen bei Immobilienfinanzierungen
    • Rechtsfragen bei möglichen Fehlern in der Anlageberatung
    • Rechtsfragen zu (auch fremdfinanzierten) geschlossenen Fondsbeteiligungen
  • allgemeines Zivilrecht